Auszeichnung

Umfrage

Wie häufig finden bei Ihnen im Unternehmen Mitarbeiterversammlungen statt?





Gewinner- und Verlierersprache (3)

Unsere Zeiten sind extrem schnelllebig – wer da Schritt halten will, muss sich Veränderungen stellen. Aber sind es nicht eher Verbesserungen? Mit unserem kleinen Quiz lernen Sie, wie Sie Veränderungen positiv formulieren.

» zum Quiz

daily vokabelmail
22.05.2012

Your phrase today:

ramshackle

Do you know what it means?

meaning


sekretaria bei Facebook

Wahrheiten aus dem Sekretärinnen-Alltag, witzige Videos, Fotos und spannende Bürogeschichten.

Karriere / Gehalt

» Zurück zur Rubrik Gehalt
» Forum AGB

brutto-Monatslohn -> Stundenlohn??
»  Antworten»  Neues Thema»  Letztes Thema
Blinki  03.02.10, 11:03, Beiträge: 806druckenzitierenLesezeichen setzen
Wir Mitarbeiter haben damals auch den Zukunftsicherungsvertrag unterstützt (Läuft bis 2012).
Da der Samstag bei uns als Werktag zählt dürfte ich nicht über Eure Grenze kommen... oder lieg ich falsch?
 
Snoofie89  29.01.10, 13:20, Beiträge: 1050druckenzitierenLesezeichen setzen
Also ich habe eine 37,5 Std. Woche, aber auch, wie Blinki, haben wir einen Zukunftssicherungsvertrag, bei dem wir 9 Std. (ca. 30 Minuten pro Tag) im Monat unentgeltlich arbeiten müssen... Dafür gibt es dann Kündigungsschutz bis 2014 und noch einige Sachen..
 
süssi1  29.01.10, 13:03, Beiträge: 445druckenzitierenLesezeichen setzen
Moin,

also die 35 Std. Woche wird/gibt es immer seltener! Ich arbeite normalerweise 40 Std. aber durch das hohe Arbeitsaufkommen ca. 43-45 Std. in der Woche !

Süssi
 
Mirabelle    29.01.10, 12:18, Beiträge: 7488druckenzitierenLesezeichen setzen
Zitat:
Original geschrieben von Blinki
Wenn diese Standortsicherung nicht mehr greift sind es wieder 39h/Woche.(Wobei in meinen Vertrag 41h/Woche steht !?!?!)...
Hallo Blinki,

steht bei dir wirklich 41 h/Wo.? Das ist ja heftig! Hier gibt es zu Phils Beitrag noch eine Ergänzung:

"(7) Auf Grund einer Regelung nach Absatz 2a oder den Absätzen 3 bis 5 jeweils in Verbindung mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat. Der Arbeitnehmer kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.

(8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten...."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de
 
Phil  28.01.10, 10:33, Beiträge: 1974druckenzitierenLesezeichen setzen
Zitat:
§3 des Arbeitszeitgesetzes:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Mit 41 Stunden bist Du klar über 5*8 Stunden.
 
Blinki  25.01.10, 11:02, Beiträge: 806druckenzitierenLesezeichen setzen
Hallo Phil, warum sind 41 Wochenstunden illegal?

Wir sind in der IG-Metall und haben normal 35 h/Wochen es gab aber auch Vertäge bis 39 h/Woche.

Vor ein paar Jahren, wurde dann ein Standortsicherungsvertrag ausgehandelt. Ein Teil davon ist, dass es keine Betriebsbedingten Kündigungen gibt, arbeiten alle Mitarbeiter 2 Stunden pro Woche (unentgeldlich) mehr.
Wenn diese Standortsicherung nicht mehr greift sind es wieder 39h/Woche.(Wobei in meinen Vertrag 41h/Woche steht !?!?!).

Ich gehe ganz stark davon aus, dass sich die IG-Metall und auch unsere Firma hierzu gedanken gemacht hat und alles legal ist.
 
Phil  25.01.10, 09:53, Beiträge: 1974druckenzitierenLesezeichen setzen
Ganz abgesehen davon sind 41 Wochenstunden illegal, und eure Firma müsste heftige Strafen zahlen, wenn das raus kommt.
 
little_hope  22.01.10, 14:56, Beiträge: 503druckenzitierenLesezeichen setzen
Aber nicht vergessen. Die Firma zahlt noch ein bißchen was drauf. :-)
 
little_hope  22.01.10, 14:53, Beiträge: 503druckenzitierenLesezeichen setzen
Das ist ja deprimierend!

Ups, ich hab durch 20 Tage und durch Wochenstunden geteilt...

Jetzt geht es. ;-)
 
Letzte Änderung: 22.01.10, 14:54
Etoblau    22.01.10, 14:39, Beiträge: 5847druckenzitierenLesezeichen setzen
Du hast doch jeden Monat eine gewisse Stundenzahl. Ich habe z.B. 7,5 Std./Tag zu arbeiten, im Januar haben wir 20 Arbeitstage, macht nach Adam Riese 150 Std. Jetzt nehme ich mein Bruttogehalt, teile es durch 150 und erhalten meinen theoretischen Stundenlohn. Das impliziert, dass Du in Monaten mit vielen Feiertagen einen höheren Stundenlohn erhältst. Willst Du es ganz genau haben, dann nimmst Du Dein komplettes Jahresgehalt und teilst es durch die Jahresarbeitsstunden. Sollten Überstunden bereits mit Deinem normalen Gehalt abgegolten sein, dann musst Du selbstverständlich von der tatsächlich gearbeiteten Zeit ausgehen (somit verringert sich der Stundenlohn).
 
Letzte Änderung: 22.01.10, 14:42
Blinki  22.01.10, 13:52, Beiträge: 806druckenzitierenLesezeichen setzen
Hallo!

Ich hab Ihr jetzt schön öfters einen Stundenlohn gelesen. Vielleicht stelle ich mich nur doof an, aber wie berechnet man den Stundenlohn?

Bekomme ein fixes Monatsbrutto und arbeite 41h/Woche
Wird in den Stundenlohn auch Urlaubsgeld und Sonderzahlungen eingerechnet?

Danke & Gruß
Blinki
 
Zum Forum wechseln:» Dieses Thema beobachten