Unsere Zeiten sind extrem schnelllebig – wer da Schritt halten will, muss sich Veränderungen stellen. Aber sind es nicht eher Verbesserungen? Mit unserem kleinen Quiz lernen Sie, wie Sie Veränderungen positiv formulieren.
Wir Mitarbeiter haben damals auch den Zukunftsicherungsvertrag unterstützt (Läuft bis 2012).
Da der Samstag bei uns als Werktag zählt dürfte ich nicht über Eure Grenze kommen... oder lieg ich falsch?
Also ich habe eine 37,5 Std. Woche, aber auch, wie Blinki, haben wir einen Zukunftssicherungsvertrag, bei dem wir 9 Std. (ca. 30 Minuten pro Tag) im Monat unentgeltlich arbeiten müssen... Dafür gibt es dann Kündigungsschutz bis 2014 und noch einige Sachen..
also die 35 Std. Woche wird/gibt es immer seltener! Ich arbeite normalerweise 40 Std. aber durch das hohe Arbeitsaufkommen ca. 43-45 Std. in der Woche !
Zitat:Original geschrieben von Blinki
Wenn diese Standortsicherung nicht mehr greift sind es wieder 39h/Woche.(Wobei in meinen Vertrag 41h/Woche steht !?!?!)...
Hallo Blinki,
steht bei dir wirklich 41 h/Wo.? Das ist ja heftig! Hier gibt es zu Phils Beitrag noch eine Ergänzung:
"(7) Auf Grund einer Regelung nach Absatz 2a oder den Absätzen 3 bis 5 jeweils in Verbindung mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat. Der Arbeitnehmer kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.
(8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten...."
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Wir sind in der IG-Metall und haben normal 35 h/Wochen es gab aber auch Vertäge bis 39 h/Woche.
Vor ein paar Jahren, wurde dann ein Standortsicherungsvertrag ausgehandelt. Ein Teil davon ist, dass es keine Betriebsbedingten Kündigungen gibt, arbeiten alle Mitarbeiter 2 Stunden pro Woche (unentgeldlich) mehr.
Wenn diese Standortsicherung nicht mehr greift sind es wieder 39h/Woche.(Wobei in meinen Vertrag 41h/Woche steht !?!?!).
Ich gehe ganz stark davon aus, dass sich die IG-Metall und auch unsere Firma hierzu gedanken gemacht hat und alles legal ist.
Du hast doch jeden Monat eine gewisse Stundenzahl. Ich habe z.B. 7,5 Std./Tag zu arbeiten, im Januar haben wir 20 Arbeitstage, macht nach Adam Riese 150 Std. Jetzt nehme ich mein Bruttogehalt, teile es durch 150 und erhalten meinen theoretischen Stundenlohn. Das impliziert, dass Du in Monaten mit vielen Feiertagen einen höheren Stundenlohn erhältst. Willst Du es ganz genau haben, dann nimmst Du Dein komplettes Jahresgehalt und teilst es durch die Jahresarbeitsstunden. Sollten Überstunden bereits mit Deinem normalen Gehalt abgegolten sein, dann musst Du selbstverständlich von der tatsächlich gearbeiteten Zeit ausgehen (somit verringert sich der Stundenlohn).