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22.05.2012

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Letztes Gehalt für neuen Arbeitgeber ersichtlich?
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Phil  08.03.11, 18:44, Beiträge: 1974druckenzitierenLesezeichen setzen
So war es auch bei mir. Gibt es wirklich noch Firmen, die manuell abrechnen?
 
Santarellina  02.03.11, 21:48, Beiträge: 12druckenzitierenLesezeichen setzen
Hallo!

Ich habe in den letzten Jahren keinerlei Eintragungen mehr auf der Rückseite der Steuerkarte gehabt. Man bekommt doch für's Finanzamt einen Extra-Zettel, den habe ich jetzt auch für Januar und Februar bekommen. Die Steuerkarte 2010 war "leer" und ist jetzt bei meinem neuen Arbeitgeber.

Grüßle
 
Mirabelle    02.03.11, 18:03, Beiträge: 7488druckenzitierenLesezeichen setzen
Hallo Zinssatz,

die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010, inklusive aller eingetragenen Freibeträge, ist auch für 2011 gültig. Der letzte AG müsste dir normalerweise die LST-Karte nach offiziellem Vertragsende zusenden und du musst sie dann beim neuen AG wieder abgeben. (Ohne LST-Karte riskierst du eine Einstufung in die Klasse VI!) - Im nächsten Jahr geht das alles elektronisch vonstatten. Was da neuerdings an Daten weitergeleitet werden kann ich nicht sagen...

Guckstu auch hier: http://www.akademische.de und http://de.wikipedia.org

LG Mirabelle
 
Zinssatz  02.03.11, 14:55, Beiträge: 45druckenzitierenLesezeichen setzen

Ja, ist mir schon klar, Phil. Aber es war doch früher so, dass auf der Lohnsteuerkarte hinten eingetragen war, was man insgesamt im Jahr verdient hat. Zumindest, wenn man im Laufe eines Kalenderjahres den Arbeitgeber gewechselt hat.

Da ich aber in den letzten Jahren den Arbeitgeber nicht gewechselt habe, ist mir nicht ganz klar, ob man überhaupt noch eine Lohnsteuerkarte beim neuen Arbeitgeber abgeben muss oder wie das jetzt funktioniert ?!?!
 
Phil  02.03.11, 13:42, Beiträge: 1974druckenzitierenLesezeichen setzen
Ich will schwer hoffen, dass er das nicht kann.
Das Gehalt zählt zu den personenbezogenen Daten nach dem BDSG. Unerlaubte Weitergabe wird da mit Bußgeldern bis 50000 Euro geahndet.
 
Zinssatz  02.03.11, 09:49, Beiträge: 45druckenzitierenLesezeichen setzen
Hallo,

weiß vielleicht jemand darüber Bescheid, ob ein neuer Arbeitgeber überhaupt noch die Möglichkeit hat zu erfahren, was der Arbeitnehmer bei seiner vorherigen Tätigkeit verdient hat? Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man ja beim neuen Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte mehr vorlegen (früher gab es ja den Eintrag hinten auf der Lohnsteuerkarte!).

Wäre nett, wenn mir dazu jemand etwas Konkretes sagen könnte.

Grüße
Zinssatz
 
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