Unsere Zeiten sind extrem schnelllebig – wer da Schritt halten will, muss sich Veränderungen stellen. Aber sind es nicht eher Verbesserungen? Mit unserem kleinen Quiz lernen Sie, wie Sie Veränderungen positiv formulieren.
Hallo Amanda,
ich nehme an, Du fängst wieder in Deiner alten Firma an, oder? Dann kannst Du natürlich Dein altes Gehalt als Berechnungsgrundlage nehmen. Ansonsten würde ich mir überlegen, wieviel Du gerne hättest bzw. brauchst und das dann runter rechnen.
Lieben Gruß, sonnenmaus
Ich bin momentan in Elternzeit und habe vorher 40 Stunden als GL-Sekretärin/Assistentin gearbeitet. So wie es jetzt aussieht, kann ich ab Oktober wieder in Teilzeit (15 Stunden/Woche) arbeiten.
Bei meinem Gespräch werde ich sicherlich nach meiner Gehaltsvorstellung gefragt, da habe ich keinen Plan. Kann ich denn mein vorheriges Gehalt als Berechnungsgrundlage nehmen?