BWL-Lexikon
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Gemäß § 255 HGB stellen Herstellungskosten Aufwendungen dar, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Wirtschaftsgutes, seine Errichtung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34