BWL-Lexikon
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Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres eines Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren erfolgen. Die Gewinn- und Verlustrechnung bildet zusammen mit der Bilanz und dem Anhang bei Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34