BWL-Lexikon
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Kooperation zwischen zwei rechtlich selbständigen Unternehmen, bei dem der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer gegen Entgelt das Recht zusteht, Produkte nach dem entwickeltem Marketing-Konzept des Franchisegebers zu vertreiben.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 08.03.2011 10:08