BWL-Lexikon
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Gegenstück der Investition. Einmalige Desinvestition: Ein Wirtschaftsgut wird aus dem wirtschaftlichen Prozess entfernt und (üblicherweise) verkauft. Laufende Desinvestition: Umsatzerlöse führen zu Einzahlungen als Gegenpol zum Werteverzehr (Abnutzung) der Investitionsgüter.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34