Ihr Chef sucht neue Mitarbeiter?
Eine Auswahl passender Stellenmärke finden Sie hier – kostenlos:

» sekretaria Media-Atlas




Haufe-Akademie

Bis zu 20% Rabatt
für Premium-Nutzer! Noch keiner? Werden Sie einer:
» jetzt kostenlos testen


profirma Newsletter



Auszeichnung

Umfrage

Wie häufig finden bei Ihnen im Unternehmen Mitarbeiterversammlungen statt?





Gewinner- und Verlierersprache (3)

Unsere Zeiten sind extrem schnelllebig – wer da Schritt halten will, muss sich Veränderungen stellen. Aber sind es nicht eher Verbesserungen? Mit unserem kleinen Quiz lernen Sie, wie Sie Veränderungen positiv formulieren.

» zum Quiz

daily vokabelmail
17.05.2012

Your phrase today:

the upshot

Do you know what it means?

meaning



BWL-Lexikon

Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.

Suche nach Anfangsbuchstabe

 
Suche nach Schlagwort
Schlagwort


 
Jeder Kaufmann - also auch jedes Unternehmen - ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Geregelt wird dies zum einen im Handelsgesetzbuch (HGB) § 257 und zum anderen in den Aufbewahrungsvorschriften des § 147 der Abgabenordnung (AO). Man unterscheidet zwischen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen. Die Aufbewahrungsdauer hängt von Inhalt und Zweck ab: nicht von der Darstellungsart und elektronisch oder auf Papier.

Steuerrelevante Daten müssen grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden. Vertragsunterlagen, Sozial- und Versicherungsunterlagen, Bankbelege und empfangene Handelsbriefe sollten sechs Jahre lang archiviert werden. Steuerrelevant sind alle Unterlagen, die "Bilanzwirksamkeit" haben. Das sind:
- Rechnungen,
- Provisionsabrechnungen,
- Reisekostenabrechnungen und
- steuerlich relevante Verträge.

Doch es gibt auch Ausnahmen: So können sich feste Aufbewahrungsfristen verlängern, wenn aktuell eine Außenprüfung stattfindet und steuerrelevantes Schriftgut noch mit einbezogen wird.

Die Aufbewahrungspflicht beginnt jeweils mit Ende eines Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, die Jahresabschlüsse aufgestellt sind, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen wurde oder der Buchungsbeleg entstanden sind. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet.

Ablage/Archivierung.

Premium-Tools zum Thema

ArchivierungsrechnerArchivierungsrechner
Größe:  1.33 MByte

Beiträge zum Thema

» So überleben Dokumente die Aufbewahrungsfristen

Erstellt am: 04.06.2008 11:32, Letzte Änderung: 14.03.2011 11:20