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Die GF-Assistenz
Köln 18.-19.07.2013 |
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Das neue Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2012 jeder Halter eines Fahrzeugs ein unbenutztes, sofort einsatzbereites Gerät mitführen muss. Dieses Gerät muss er bei einer Kontrolle vorweisen können. Es ist daher sinnvoll, pro Wagen mindestens zwei Sets vorrätig zu halten – damit auch nach einem Eigentest noch ein unbenutztes Gerät vorhanden ist. Bei Zuwiderhandlungen wird nach einer Übergangszeit ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld von 11 Euro fällig. Die Alkoholtester sind u. a. an Tankstellen, an Flughäfen und in Apotheken für ein paar Euro erhältlich. Ab einem Atemalkoholgehalt von 0,25 mg/l besteht ein Fahrverbot. Extratipp: Kontrollieren Sie regelmäßig, ob das Verfallsdatum der Alkoholsets möglicherweise schon abgelaufen ist. Denn dann müssen Sie es austauschen, um der gesetzlichen Regelung Genüge zu tun. Erstellt am: 12.04.2012 22:33, Letzte Änderung: 16.04.2012 11:11 |
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